Die Ahead und die von ihr beauftragten Fondsmanager ergreifen bei der Ausführung von Aufträgen alle angemessenen Massnahmen, um eine bestmögliche Ausführung in preislicher, quantitativer, qualitativer und zeitlicher Hinsicht für den Fonds zu erzielen, das heisst:
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bestmöglicher Gesamtpreis (d.h. der Preis für das Finanzinstrument inkl. der mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten)
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Wahrscheinlichkeit der vollständigen Ausführung und Abwicklung der Order
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Schnelligkeit der vollständigen Ausführung und Abwicklung
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Sicherheit der Abwicklung
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Umfang und Art der gewünschten Dienstleistungen
Die bei der Ausführung zu bestimmenden Massnahmen unterscheiden sich hinsichtlich
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des Fonds;
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der Art des Auftrages;
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der Art des Finanzinstruments, das Gegenstand des Auftrages ist, und
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den Ausführungsplätzen, an die der Auftrag weitergeleitet werden kann.
Bei der Wahl des Ausführungsplatzes wird derjenige Ausführungsplatz gewählt, der bei Würdigung der oben genannten Kriterien die bestmögliche Ausführung erwarten lässt.
Das ausführliche Reglement „Best Execution Policy Ahead“ kann von den Anlegern bei der Ahead Wealth Solutions AG kostenlos angefordert werden.