Strategie für die Vertretung von Stimm- und Mitgliedschaftsrechten

Die Ahead Wealth Solutions AG ist verpflichtet, wirksame und angemessene Strategien im Hinblick darauf auszuarbeiten, wann und wie die mit den Instrumenten in den von ihr verwalteten Fonds verbundenen Stimm- und Mitgliedschaftsrechte ausgeübt werden sollen, damit dies unabhängig und ausschliesslich zum Nutzen der betreffenden Fonds bzw. im Interesse der Anleger ist. 

Die Ahead Wealth Solutions AG hat entschieden, dass grundsätzlich systematisch nur dann Stimm- und Mitgliedschaftsrechte vertreten werden, wenn die Gesamtposition der durch alle von der Ahead verwalteten Fonds gehaltenen Stimmrechte einen Anteil von 1 % am stimmberechtigten Kapital einer Gesellschaft überschreitet.

Sofern die Gesamtposition den genannten Grenzwert überschreitet, werden die Fondsmanager bzw. Anlageberater der Ahead aufgefordert, eine Empfehlung bezüglich der Ausübung der Stimm- und Mitgliedschaftsrechte abzugeben. Gestützt auf diese Empfehlungen der Fondsmanager bzw. Anlageberater entscheidet die Ahead, ob und wenn ja wie die Stimmrechte an der jeweiligen Generalversammlung vertreten werden oder nicht.

Zusätzlich hat die Ahead die Firma „VIPVereinigung Institutionelle Privatanleger e.V.| www.vip-cg.com “ beauftragt, systematisch ihren Gesamtbestand an Anlagen, der mit Stimm- und Mitgliedschaftsrechten verbunden ist, zu beurteilen und, sofern notwendig, Empfehlungen abzugeben, sollten aus ihrer Sicht die Interessen der Aktionäre negativ berührt werden und eine Ausübung des Stimmrechts notwendig sein.

Darüber hinaus kann ein Fondsmanager bzw. Anlageberater von sich aus jederzeit Empfehlungen an die Ahead geben, wie Stimm- und Mitgliedschaftsrechte von Anlagen in einem von ihm betreuten Fonds wahrzunehmen sind, auch wenn der oben genannte Grenzwert nicht überschritten wurde.

Beurteilungen und Empfehlungen betreffend der mit den Anlagen des Fonds verbundenen Stimm- und Mitgliedschaftsrechte müssen immer unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger wahrgenommen werden. Die Ahead ist an die erhaltenen Empfehlungen nicht gebunden, wenn sie Zweifel daran hat, dass damit die Interessen der Anleger und die Integrität des Gesamtmarktes nicht gewahrt sind. Eine Delegation an einen beauftragten Dritten zur Ausübung der Stimmrechte oder das nicht Wahrnehmen von Stimmrechten ist zulässig.

Die Ahead Wealth Solutions AG hat in einem Reglement die Strategie bezüglich der Wahrnehmung von Stimm- und Mitgliedschaftsrechten bei Anlagen, die von Fonds der Ahead Wealth Solutions AG gehalten werden, festgelegt. Dieses Reglement kann von den Anlegern bei der Ahead Wealth Solutions AG kostenlos angefordert werden.