Fondsleitung (Verwaltungsgesellschaft)
Die Verwaltung von Anlagefonds ist das grösste und wichtigste Geschäftsfeld unserer Gesellschaft. Die FMA (Finanzmarktaufsicht Liechtenstein) hat uns am 21. Februar 2008 die Bewilligung nach Art. 55 Abs. 1 Bst. a) in Verbindung mit Art. 56 IUG (Gesetz über Investmentunternehmen) erteilt.
Die Tätigkeiten in der Verwaltung von Anlagefonds führen wir als Fondsleitung entsprechend Art. 2 Abs. 1 Bst. b) Ziff. 1 IUG und entsprechend den Bestimmungen von Art. 24 ff. IUG aus. Das IUG wurde im Jahr 2005 einer Totalrevision unterzogen und an die Anforderungen der EU-Richtlinien 2001/107/EG und 2001/108/EG angepasst. Das IUG entspricht somit zu 100 % den Anforderungen der EU-Richtlinie 85/611/EG (OGAW-Richtlinie) in seiner neuesten Fassung. Dieses Geschäftsfeld darf, ebenso wie die Tätigkeit als Vermögensverwalter, von uns auf Grund der Kompatibilität der liechtensteinischen Rechtsvorschriften mit den entsprechenden Europäischen Richtlinien im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs in allen Mitgliedstaaten des EWR ausgeübt werden (Europapass).
Die Gründung und Verwaltung von Anlagefonds ist das Kerngeschäftsfeld unserer Gesellschaft. Dank der langjährigen Erfahrung in diesem Bereich sind wir hier ein leistungsfähiger Partner. Wir erbringen in diesem Geschäftsfeld eine Reihe von Dienstleistungen, die es unseren professionellen Kunden ermöglichen, sich auf ihre Kernaufgaben zu fokussieren - dem Fondsmanagement sowie dem Vertrieb des Fonds.
Die Ahead Wealth Solutions ist Mitglied im LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband. Selbstverständlich beachten wir bei der Erbringung unserer Dienstleistungen die hohen Anforderungen und Qualitätsansprüche der Wohlverhaltensregeln für den Fondsplatz Liechtenstein, die von der FMA im Jahre 2005 erlassen wurden.