Die Verwaltung von Anlagefonds ist das grösste und wichtigste Geschäftsfeld unserer Gesellschaft. Die FMA (Finanzmarktaufsicht Liechtenstein) hat der Ahead am 21. Februar 2008 die Bewilligung nach Art. 55 Abs. 1 Bst. a) in Verbindung mit Art. 56 IUG (Gesetz über Investmentunternehmen) erteilt. Am 1. Dezember 2011 hat die Ahead als erste Verwaltungsgesellschaft in Liechtenstein die Zulassung der FMA nach Art. 13 Abs. 1 i.V.m. Art. 15 Abs. 1 UCITSG (Gesetz über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) erhalten.
Tätigkeiten gemäss UCITSG
Die Tätigkeiten bei der Verwaltung von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), international auch bekannt als UCITS-Fonds, führen wir als Verwaltungsgesellschaft entsprechend Art. 13 Abs. 1 UCITSG i.V.m. Art. 15 Abs. 1 UCITSG aus.
Als Verwaltungsgesellschaft gemäss der EU-Richtlinie 2009/65/EG (UCITS-4) i.v.m. der EU-Richtlinie 2010/43/EU ist die Ahead berechtigt direkt in allen 30 Mitgliedsstaaten des EWR Anlagefonds zu gründen und zu verwalten. Zusätzlich ist es der Ahead auch gestattet, Anlagefonds innerhalb des EWR ohne weitere Formalitäten oder Bewilligungenöffentlich zu vertreiben und den Investoren zum Kauf anzubieten. Zusätzlich ist die Ahead gemäss Art. 14 Abs. 2 Bst. a UCITSG zur Verwaltung von Einzelportfolios berechtigt.
Tätigkeiten gemäss IUG
Die Tätigkeiten bei der Verwaltung von Investmentunternehmen für andere Werte führen wir als Fondsleitung entsprechend Art. 2 Abs. 1 Bst. b) Ziff. 1 IUG und entsprechend den Bestimmungen von Art. 24 ff. IUG i.v.m. Art. 14 Abs. 2 Bst. c UCITSG aus.
Die Strukturierung, Gründung und Verwaltung von Anlagefonds ist das Kerngeschäftsfeld unserer Gesellschaft. Dank der langjährigen Erfahrung in diesem Bereich sind wir hier ein leistungsfähiger Partner. Wir erbringen in diesem Geschäftsfeld eine Reihe von Dienstleistungen, die es unseren professionellen Kunden ermöglichen, sich auf ihre Kernaufgaben zu fokussieren - dem Fondsmanagement sowie dem Vertrieb des Fonds.
Die Ahead Wealth Solutions ist Mitglied im LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband. Selbstverständlich beachten wir bei der Erbringung unserer Dienstleistungen die hohen Anforderungen und Qualitätsansprüche der Wohlverhaltensregeln für den Fondsplatz Liechtenstein, die von der FMA im Jahre 2005 erlassen wurden.