Die Vermögensverwaltung ist das zweite Geschäftsfeld unserer Gesellschaft. Die FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein hat uns am 21. Februar 2008 im Rahmen ihrer Bewilligung als Verwaltungsgesellschaft entsprechend dem Gesetz über Investmentunternehmen (IUG) ebenfalls die Erlaubnis zur Verwaltung von Einzelportfolios und zur Anlageberatung gemäss Art. 24 Abs. 3 IUG erteilt.
Die Tätigkeiten im Vermögensverwaltungsbereich führen wir nach den Grundsätzen und Anforderungen entsprechend des liechtensteinischen Gesetzes über die Vermögensverwaltung (VVG) aus. Das VVG wurde im Jahre 2007 überarbeitet und an die Anforderungen der EU-Richtlinie 2004/39/EG (MiFID-Richtlinie) angepasst und entspricht somit zu 100 % den Anforderungen der EU. Dieses Geschäftsfeld darf, ebenso wie die Tätigkeit als Verwaltungsgesellschaft für Anlagefonds, von uns auf Grund der Kompatibilität der liechtensteinischen Rechtsvorschriften mit den entsprechenden Europäischen Richtlinien im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs in allen Mitgliedstaaten des EWR ausgeübt werden (Europapass).
In der Vermögensverwaltung stehen wir unseren Kunden sowohl mit den klassischen Tätigkeiten als auch mit speziellen AHEAD "Add-ons" zur Verfügung. Unsere institutionellen Kunden bestimmen hier den Umfang unserer Tätigkeiten. Diese reichen von der Beratung im Vorfeld der Gründung einer eigenen Vermögensverwaltungsgesellschaft in Liechtenstein über alle Arbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung und Gründung einer solchen Gesellschaft bis hin zur Übernahme verschiedenster Aufgaben im laufenden Geschäftsbetrieb.
Die Ahead Wealth Solutions AG ist Mitglied im VuVL - dem Verein der unabhängigen Vermögensverwalter in Liechtenstein. Selbstverständlich beachten wir bei der Erbringung unserer Dienstleistungen die hohen Qualitätsansprüche sowie die Standesregeln des Vereins.