
Anlageberater
Es erfolgt keine Delegation der Anlageentscheide. Der Anlageberater kann lediglich Empfehlungen an den Fondsmanager oder die Verwaltungsgesellschaft geben - diese entscheiden dann und tragen auch die Verantwortung für die Anlageentscheide.
Fondsmanager
Die Anlageentscheide werden an den Fondsmanager delegiert. Dieser trägt die volle Verantwortung für die Anlageentscheide. Im Falle von Direkthandelsvereinbarungen ist der Fondsmanagerstatus zwingend. Soll bei einem Investmentunternehmen für Wertpapiere (UCITS) ein Fondsmanager eingesetzt werden, muss dieser von einer der FMA gleichwertigen Aufsichtsbehörde beaufsichtigt sein.