Anlagegesellschaft (SICAV | SICAF)

Definition
Die Anlagegesellschaft (auch als "körperschaftliche Form" eines Investmentunternehmens bezeichnet) beruht auf der Rechtsform der Aktiengesellschaft gemäss liechtensteinischem Personen- und Gesellschaftsrecht (Art. 261 bis 367 PGR).
Unterscheidung fixes oder variables Kapital
Diese Fondsform kann mit veränderlichem (AGmvK) oder fixem Kapital ausgestattet werden. Die Anlagegesellschaft mit veränderlichem Kapital entspricht der luxemburgischen SICAV (société d’investissement à capital variable). Die Anlagegesellschaft mit fixem Kapital entspricht der luxemburgischen SICAF (société d’investissement à capital fixe).
Unterscheidung selbst- oder fremdverwaltet
Die Anlagegesellschaft kann als fremdverwaltete oder als selbstverwaltete Firma konzipiert sein. In der fremdverwalteten Version wird die Geschäftsleitung der Gesellschaft an eine Verwaltungsgesellschaft nach IUG delegiert.