
Der grundsätzliche Aufbau der Rechtsstruktur des Fondsplatzes Liechtenstein ist sehr eng an die Vorgaben der EU-Richtlinie EWR/85/611 (OGAW-Richtline) in der aktuellsten Fassung angelehnt. Weite Teile der gesetzlichen Grundlagen Liechtensteins sind identisch mit den Bestimmungen der übrigen EU- und EWR-Mitglieder. Konkret betrifft dies die meisten Regelungen zur Organisation, Trägerschaft und Verwaltung eines Fonds. Neben diesem europäischem Teil ist ein nationaler Abschnitt zu finden, der diverse liechtensteinspezifische Bestimmungen umfasst.